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Neu Dokument-ID: 869002

Eva-Maria Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4.5 Kostenseparation

Allgemeines

Voraussetzung für den Kostenersatzanspruch (§ 48 ZPO) ist immer, dass die Kosten zur Rechtsverfolgung notwendig und zweckmäßig aufgewendet wurden.

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