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Dokument-ID: 845957
2.3.4 Nebenintervention
Nebenintervention ist die Prozessbeteiligung eines Dritten zur Unterstützung einer Partei, an deren Obsiegen er ein rechtliches Interesse hat.
Zu unterscheiden sind die einfache (§ 17 ZPO) und die streitgenössische (§ 20 ZPO) Nebenintervention kraft Beschaffenheit des streitigen Rechtsverhältnisses oder kraft gesetzlicher Vorschrift.