© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 845492

Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.5 Parteienvernehmung (§§ 371 ff ZPO)

Die Einvernahme der Parteien stellt in vielen Fällen das unmittelbarste – und bisweilen das einzige – zur Verfügung stehende Beweismittel dar. Demgemäß kommt der Parteieneinvernahme in der Praxis hohe Bedeutung zu.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop