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Eva-Maria Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Prozessvoraussetzungen (siehe va §§ 239, 260 und 261 ZPO)

Ein Zivilprozess wird durch eine Klage bzw einen Antrag eingeleitet – der Prozess entsteht. Damit aber in dem Verfahren auch eine Entscheidung in der Sache, sprich eine inhaltliche Entscheidung ergehen kann, bedarf es gewisser Voraussetzungen, die bei Fehlen zu einer Zurückweisung der Klage mit Beschluss und eben nicht zu einer inhaltlichen Entscheidung führen.

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