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Neu Dokument-ID: 987940

Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.4 Rechtfertigung

Der Irrtum per se ist zwar kein Rechtfertigungsgrund der einen Eingriff ausschließt, er kann aber dazu führen, dass eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist und durch deren Wegfall Unterlassungsansprüche auszuschließen sind (Kodek in Kletečka/Schauer, ABGB-ON, § 339 ABGB, Rz 6).

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