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Dokument-ID: 987940
4.5.4 Rechtfertigung
Der Irrtum per se ist zwar kein Rechtfertigungsgrund der einen Eingriff ausschließt, er kann aber dazu führen, dass eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist und durch deren Wegfall Unterlassungsansprüche auszuschließen sind (Kodek in Kletečka/Schauer, ABGB-ON, § 339 ABGB, Rz 6).