© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1101910

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.6 Rechtfertigungsklage, Rechtsbehelfe, Verjährung

Rechtfertigungsklage

Wenn der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung ohne Klage eingebracht wird, dann hat das Gericht der gefährdeten Partei gem § 391 Abs 2 EO eine Frist für die Einbringung der Rechtfertigungsklage zu setzen. Wenn die mit einer Klage verbundene einstweilige Verfügung durch das Urteil im Hauptprozess nicht mehr gerechtfertigt werden kann, dann kann mangels eines bestehenden Anspruchs auch die einstweilige Verfügung nicht mehr erlassen werden (Frist, bis zu der die Unterlassung im Hauptprozess begehrt wurde, ist abgelaufen). • [Fußnote: RIS-Justiz RS0005489.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop