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Agnes Höller - Wolfgang Zacherl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Rekurs

Das Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse im Exekutionsverfahren ist der Rekurs – es sei denn, die EO hat den Beschluss für unanfechtbar erklärt oder ein abgesondertes Rechtsmittel versagt. • [Fußnote: Rechberger/Oberhammer Rz 170 ff, Roth/Duursma-Kepplinger 26, Seiser 12.

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