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Dokument-ID: 680237
5 Rechtsbehelfe
Im Kapitel Rechtsbehelfe werden all jene Verfahrenshandlungen zusammengefasst, die eine erstinstanzliche Entscheidung betreffen, diese bekämpfen oder deren Abänderung bewirken können, ohne dass es sich dabei um ein Rechtmittel im engeren Sinne – wie also Berufung, Rekurs oder Revision – handelt. Teilweise können auch faktische Versäumungen bekämpft werden.