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Neu Dokument-ID: 560846

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Rekurs

Kurzüberblick

Kernbestimmungen:

§§ 514–528a ZPO

Anwendungsbereich:

Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse

Während die Berufung das Rechtsmittel gegen Urteile des Gerichtes ist, können gerichtliche Beschlüsse mit dem Rechtsmittel des Rekurses bekämpft werden. Im Vergleich zur Berufung weist der Rekurs einige Unterschiede auf (vgl zum Folgenden Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht8 Rz 1053 ff):

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