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Neu Dokument-ID: 680068

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Rekurse gegen prozessleitende Beschlüsse

Kurzüberblick

Kernbestimmungen:

§ 522 ZPO

Anwendungsbereich:

Rekurse gegen Beschlüsse prozessleitender Natur

Prozessleitende Beschlüsse dienen der Verfahrensführung und vermögen grundsätzlich, wie Fasching plastisch formuliert, „kein vom Verfahren losgelöstes Eigenleben zu entfalten“ (Lehrbuch² Rz 1590). Daher sind sie nur in wenigen Fällen abgesondert anfechtbar.

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