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Neu Dokument-ID: 1076382

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6.1 Ehrenbeleidigung/Kreditschädigung

§ 1330 ABGB regelt zwei Tatbestände: die Ehrenbeleidung in Abs 1 und die Rufschädigung oder auch Kreditschädigung in Abs 2.

Ehrenbeleidigung

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