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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.10 Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten

Allgemeines

§ 382j EO erfasst sowohl Ansprüche eines Ehegatten auf Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses als auch Ansprüche, die aus der Verletzung dieses Wohnungserhaltungsanspruchs herrühren. • [Fußnote: OGH 02.12.2010, 2 Ob 140/10t. Die einstweilige Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung dieses Vermögens kann hingegen nur nach § 382 Z 8 lit c EO erlassen werden. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0115099.

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