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Dokument-ID: 844848
4.3.1 Allgemeines
Der historische Gesetzgeber der Zivilprozessordnung hatte das Ziel vor Augen, dass die mündliche Streitverhandlung über eine Rechtssache in einer einzigen Tagsatzung durchgeführt wird. In der Praxis ist dies die absolute Ausnahme. Regelmäßig wird die mündliche Verhandlung in mehreren Tagsatzungen durchgeführt, die jedoch rechtlich als Einheit angesehen werden.