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Neu Dokument-ID: 845568

Eva-Maria Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Verfahrensablauf erster Instanz

Verfahrenseinleitung

Anders als im Zivilverfahren herrscht im Außerstreitverfahren ein erweiterter Untersuchungsgrundsatz, das bedeutet, dass ein Verfahren nicht nur über Antrag einer Partei eingeleitet werden kann, sondern auch amtswegig.

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