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Neu Dokument-ID: 978627

Agnes Höller - Wolfgang Zacherl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.13.3 Versagungsgründe

  • Fehlende internationale Zuständigkeit des Erststaats nach österreichischem Recht
  • Keine Wahrung des rechtlichen Gehörs:
    • Keine Zustellung der Ladung oder einleitenden Verfügung nach den für die Zustellung von Klagen geltenden Vorschriften (§ 407 Z 2 EO) oder
    • Der Antragsgegner war aufgrund einer Unregelmäßigkeit des Verfahrens nicht am Verfahren beteiligt (§ 408 Z 1 EO)
  • Verstoß gegen den ordre public:
    • Die tragenden, ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren gewährleisteten Grundprinzipien des österreichischen Verfahrensrechts wurden nicht eingehalten (Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, vgl § 408 Z 3 EO).
    • Dem Exekutionstitel liegt ein mit der inländischen Rechtsordnung vollkommen unvereinbarer (ausländischer) Rechtsgedanke zugrunde und die Vollstreckbarerklärung mit der inländischen Rechtsordnung wäre völlig unvereinbar (Verstoß gegen den materiellrechtlichen ordre public, vgl § 408 Z 2 EO).

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