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Dokument-ID: 978625
10.13.2 Vollstreckbarerklärung und Anerkennung
Der Anerkennung ausländischer Exekutionstitel in Österreich geht kein besonderes Verfahren voraus (Grundsatz der automatischen Anerkennung).
Die Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels im Inland bedarf jedoch eines eigenständigen Vollstreckbarerklärungsverfahrens (§§ 403 ff EO). Nach Eintritt der Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung gem § 413 EO sind ausländische Exekutionstitel wie inländische zu behandeln. Gem § 413 EO kommt ihnen jedoch nie mehr Wirkung als im Ursprungsstaat zu.