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Neu Dokument-ID: 1130876

Barbara Pogacar - Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Grundlagen

Zweck der Bestimmung

§ 382a EO soll Minderjährigen ein vereinfachtes Verfahren zur raschen Erledigung eines gewissen, an die Familienbeihilfe gekoppelten Mindestbeitrags an Unterhalt ermöglichen, um damit die materielle Existenz zu sichern. Die durch § 382a EO ermöglichte rasche Vorgehensweise gegen den Unterhaltsschuldner hat somit nicht den Zweck, den Unterhaltsschuldner zu pönalisieren, sondern die finanzielle Existenzgrundlage für das Kind zu sichern. • [Fußnote: OGH 17.04.1996, 7 Ob 522/96. Es soll eine besondere Art der Unterhaltssicherung bewirkt werden, zumal minderjährige Kinder in der Regel vermögens- und einkommenslos sind.

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