© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 845129

Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Amtshaftungs- und Organhaftpflichtverfahren

Allgemeines

Amtshaftung (AHG)

Die Amtshaftung beschreibt die Haftung bestimmter Rechtsträger für das Verhalten ihrer Organe. Im Detail haften der Bund, die Länder, die Gemeinden, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Sozialversicherungsträger (die „Rechtsträger“) für Schäden, den ihre Organe in Vollziehung der Gesetze, sohin im Zug hoheitlicher Tätigkeit, durch rechtswidriges Verhalten jemand anderem schuldhaft zugefügt haben. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen, Anspruch auf Naturalrestitution besteht nicht. Das Organ selbst haftet dem Geschädigten hingegen nicht, es besteht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0045703.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop