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Neu Dokument-ID: 845637

Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.5 Wirkungen der Insolvenzeröffnung

Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen (§ 2 Abs 2 IO).

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