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Dokument-ID: 844691
1.2 Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht regelt das Verfahren vor staatlichen Gerichten, welches der Feststellung und Gestaltung von zivilrechtlichen Ansprüchen dient. Hauptrechtsquelle ist die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine weitere Rechtsquelle ist die Jurisdiktionsnorm (JN), in der die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeitsregeln der Zivilgerichte geregelt sind.