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Hersteller/Importeure: (siehe Kap 2.2) | - Stoffverbote und -beschränkungen
- Informationspflichten gegenüber Fahrzeugkäufern und Behandlern
- Registrierungspflicht im EDM-Portal
- Vorsorgepflicht im Falle der Auflösung (zB durch Insolvenz) durch Haftungsübernahme oder Garantieerklärung durch ausländischen Hersteller, Kooperationsvertrag, Versicherung oder Einrichtung eines gemeinsamen Notfonds
- Rücknahmepflicht und Errichtung von Rücknahmestellen oder Systemteilnahme
- Ausstellung eines Verwertungsnachweises für Letzthalter
- Laufende Meldepflichten über zurückgenommene und wiederverwendete bzw verwertete Altfahrzeuge
- Wiederverwendungs- und Verwertungsziele nachweislich erfüllen
- Altfahrzeuge Behandlung in Shredder zuführen
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Erstübernehmer: (siehe Kap 2.3) | - Registrierungspflicht im EDM-Portal
- Wenn Rücknahme: dann unentgeltlich
- Ausstellung eines Verwertungsnachweises für Letzthalter
- Laufende Meldepflichten über zurückgenommene und wiederverwendete bzw verwertete Altfahrzeuge
- Wiederverwendungs- und Verwertungsziele nachweislich erfüllen
- Altfahrzeuge Behandlung in Shredder zuführen
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Behandler/Shredder: (siehe Kap 2.4) | - Informationspflichten gegenüber Hersteller, Importeur, System und Erstübernehmer
- Registrierungspflicht im EDM-Portal
- Wenn Rücknahme: dann unentgeltlich
- Ausstellung eines Verwertungsnachweises für Letzthalter
- Laufende Meldepflichten über zurückgenommene und wiederverwendete bzw verwertete Altfahrzeuge
- Altfahrzeuge entsprechend Vorgaben der Anlage 1 lagern und behandeln
- Altfahrzeuge Behandlung in Shredder zuführen
- Shredder: weitere Meldepflichten
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Anfallstellen: (siehe Kap 2.5) | - Registrierungspflicht im EDM-Portal
- Laufende Meldepflichten über angefallene Altfahrzeuge
- Altfahrzeuge entsprechend Vorgaben der Anlage 1 lagern
- Altfahrzeuge an Hersteller, Importeur oder Erstübernehmer übergeben
- Altfahrzeuge Behandlung in Shredder zuführen
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Fahrzeughändler: (siehe Kap 2.6) | - Wenn Rücknahme: dann unentgeltlich
- Ausstellung eines Verwertungsnachweises für Letzthalter
- Altfahrzeuge Behandlung in Shredder zuführen
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Österreichischer Exporteur: (siehe Kap „Pflichten der österreichischen Exporteure (Altfahrzeugeverordnung“) | - Wenn in Umsetzung der Altfahrzeugerichtlinie von der Rechtsordnung eines anderen EU-Staates gefordert
- Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten (gilt ab 1. Juli 2022)
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