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Katharina Häusler | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.1 Was ist Datenverarbeitung? Wer ist dafür verantwortlich?

Der Begriff der „Verarbeitung“ ist nach dem Unionsrecht zu bestimmen und ist sehr weit gefasst. Er erfasst jeden Vorgang in Bezug auf personenbezogene Daten, darunter fallen zB das Erheben von Daten, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung von Daten, das Abfragen, die Verwendung und die Übermittlung von Daten. Weiters fallen darunter auch die Veröffentlichung, die Verknüpfung und das Löschen oder die Vernichtung von Daten (vgl Art 4 Z 2 DSGVO). Jede Form von Speicherung (etwa auch in einem E-Mail-Ordner oder einer einfachen Kalkulationstabelle) ist daher bereits eine Datenverarbeitung.

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