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Dokument-ID: 994559
11.4.2 Welche Behörde ist für die DSGVO zuständig? Welche Strafen kann sie verhängen?
Die DSGVO sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung der DSGVO einrichtet (vgl Art 51 DSGVO). Als derartige Aufsichtsbehörde wurde in Österreich die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) mit Sitz in Wien bestellt. Sie ist sowohl beratend für das Parlament, die Bundesregierung und die Landesregierungen tätig, als auch unmittelbar für die Kontrolle der Umsetzung des Datenschutzrechts zuständig.