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Dokument-ID: 1275865
11.7 Dürfen Fotos von Mitarbeiter:innen auf der Website veröffentlicht werden?
Für die Frage, ob Fotos von Arbeitnehmer:innen auf der Unternehmens-, Behörden- oder Verbandswebsite veröffentlicht werden dürfen, ist vor allem maßgeblich, um welche Fotos es sich handelt und in welcher Funktion die betroffenen Arbeitnehmer:innen tätig sind.