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Dokument-ID: 864570
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.4.1.1. Bestandswirksame Geschäftsvorfälle
Der bestandswirksame Geschäftsvorfall ist erfolgsneutral. Das heißt, es werden nur Sach- oder Geldwerte getauscht, ohne dass dabei Wert entsteht oder verschwindet. Als Beispiel lässt sich der Ankauf von Rohstoffen nennen. Dabei wird ein Geldwert in Rohstoffe gleichen Wertes getauscht. Dabei steigt das Sachvermögen der Unternehmung, während das Geldvermögen sinkt. Das Reinvermögen bleibt dabei unverändert.