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Dokument-ID: 864592
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.4.15. Barbewegung
Barbewegungen sind Veränderungen des Bargeldbestandes. Darunter fallen alle Barein - und Barausgänge, aber auch das Auswechseln von Geldmünzen bzw. Geldscheinen. Registrierkassen- und belegerteilungspflichtig sind jedoch nur Barumsätze (siehe Abschnitt 2.4.4).