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Neu Dokument-ID: 864594

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

2.4.17. Bareingang/-ausgang

Bareingänge sind alle Zuflüsse von Bargeld, die sich erhöhend auf den Bargeldbestand auswirken, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind (zB Bareinlagen).

Barausgänge sind alle Abflüsse, die den Bargeldbestand mindern, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind (zB Barentnahmen).

Nach § 131 Abs. 1 Z 2 lit. b BAO sind solche Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln festzuhalten.

Bargeschäfte (erfolgswirksame Bareinnahmen und Barausgaben) sind Teil der Bareingänge und Barausgänge.