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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2.4.4.1. Barumsätze eines österreichischen Unternehmers im Ausland
Für einen österreichischen Unternehmer besteht für seine Barumsätze, die er im Ausland verwirklicht, keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach der BAO. Allenfalls bestehende ausländische Verpflichtungen bleiben davon unberührt. Solcherart sind diese Umsätze auch nicht in die Berechnung der Umsatzgrenzen für die Registrierkassenpflicht einzubeziehen.
Beispiel
Ein österreichischer Unternehmer verkauft bei einer Buchmesse in Frankfurt Bücher gegen Barzahlung; keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, weil der Ort der Lieferung im Ausland liegt.