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Dokument-ID: 864600
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.1.2. Trainingsbuchungen (§ 7 Abs. 2 RKSV)
Trainingsbuchungen sind ab der Inbetriebnahme der Registrierkasse in das Datenerfassungsprotokoll signiert aufzunehmen und als solche zu kennzeichnen. Trainingsbuchungen dürfen daher nicht zur Aufzeichnung von Umsätzen verwendet werden.