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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.3.1. Arten von Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten
Als Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit im Sinne § 12 RKSV kommen zur Speicherung des privaten Schlüssels nur die Bauformen Signaturchip (Smartcard) oder Hardware Security Module (HSM) in Frage. Für den Signaturchip gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie für die Erstellung qualifizierter Signaturen, wobei der Signaturchip die erforderliche Zertifizierung aufweisen muss. Auch bei nicht lokaler Signaturerstellung (zB: Remote-Lösung über Internet) muss der private Schlüssel in einer geeigneten Hardwarekomponente (zumeist HSM) eingebettet sein.
Bei der Verwendung von HSM in Registrierkassensystemen muss der Vertrauensdiensteanbieter (VDA) den privaten Schlüssel in das HSM einbringen und die Eignung des HSM bescheinigen lassen. Der Unternehmer, der das HSM für die Signatur- bzw. Siegelerstellung einsetzt, muss sicherstellen, dass der private Schlüssel geheim gehalten wird und nicht extrahiert bzw. über ein Backup dupliziert werden kann.
Eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit kann auch mit mehreren Registrierkassen verbunden sein und umgekehrt.