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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
3.5.3.2. Prüfung Startbeleg
Die Prüfung des Startbeleges hat binnen einer Woche nach der Registrierung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit und Registrierkasse über FON zu erfolgen. Bei der Prüfung ist festzustellen, ob sich die im maschinenlesbaren Code des Startbeleges vorhandene Signatur- bzw. das Siegel mit Hilfe der im maschinenlesbaren Code vorhandenen lesbaren Daten und dem in der RKDB gespeicherten Signatur- bzw. Siegelzertifikat rekonstruieren lässt. Danach ist zu prüfen, ob sich mit Hilfe des in der RKDB gespeicherten AES-Schlüssels der verschlüsselte Umsatzzähler auf den Initialwert des Umsatzzählers zurückführen lässt
Um den in diesen Prüfungen erforderlichen Zugang zur RKDB bewerkstelligen zu können, wird jedem Unternehmer eine Prüf-App in Form einer mobilen Variante (zB: Smartphone) oder in Form eines Web-Services zur Verfügung gestellt.
Die Bezugsquellen der mobilen Variante der Prüf-App werden ab Ende August 2016 auf der BMF-Homepage bekannt gegeben (https://www.bmf.gv.at/kampagnen/Unsere-Apps.html). Die Verwendung der Prüf-App ist nur nach vorheriger Authentifizierung des Unternehmers möglich. Der dafür erforderliche Authentifizierungscode ist im Zuge der Registrierung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit anzufordern (Abschnitt 3.3.3.).
Der Aufruf mittels Web-Service kann direkt in die Kassensoftware integriert sein und steht auch den beruflichen Parteienvertretern zur Übermittlung über ihre Kanzleisoftware zur Verfügung. Für den Zugang zum Web-Service sind seit Mai 2016 auf der Homepage des BMF unter https://www.bmf.gv.at/egovernment/fon/fuer-softwarehersteller/informationen-fuer-softwarehersteller.html Informationen zur Verfügung gestellt bzw. können diese über den Arbeitskreis Kassensoftware des Fachverbandes UBIT der WKO eingeholt werden. Für die Verwendung des Web-Services ist kein Authentifizierungscode (Abschnitt 3.3.3.4.) erforderlich.
Die Ergebnisse der oa. Prüfungen werden direkt am mobilen Gerät, das die Prüfung angestoßen hat, angezeigt bzw. im Web-Service zur Verfügung gestellt. Nähere Details der Prüfergebnisse können ab Ende August 2016 über FON abgefragt bzw. im FON-Ersatzverfahren über das zuständige Finanzamt angefordert werden. Im Fehlerfall werden die detaillierten Fehlerdaten zB für eine allfällige Weitergabe an den Kassenhersteller auch in strukturierter Form bereitgestellt bzw. an die Registrierkasse übertragen. Zeigt das Prüfergebnis eine fehlerfreie Durchführung, bedarf es keiner zusätzlichen Dokumentation der durchgeführten Prüfung.