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Dokument-ID: 864690
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
4.3. Wen trifft die Belegerteilungspflicht?
Die Belegerteilungspflicht besteht nur für Unternehmer iSd § 2 Abs. 1 UStG 1994.
Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann,
- wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind,
- wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994: 30.000 Euro) liegen.
Sie besteht nicht nur für betriebliche Einkünfte, sondern auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie für sonstige Einkünfte.
Zu den vollpauschalierten Land- und Forstwirten vgl. Abschnitt 5.6.