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Dokument-ID: 864727
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
5.12. Trafikanten
Der Empfang der Barzahlung für eine Vignette und einen Lottoschein sind für die Trafikanten durchlaufende Posten (vgl. Abschnitt 2.4.2.1.). Ein Getränkeumsatz oder Verpackungsmaterialumsatz sowie Zigarettenumsätze, die im eigenen Namen verkauft werden, sind als Barumsätze des Trafikanten in seiner Registrierkasse zu erfassen. Es besteht Belegerteilungspflicht. Wenn der Beleg auch die durchlaufenden Posten aufweist, sind diese in der Registrierkasse als "Null %-Umsatz" zu erfassen.