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Dokument-ID: 864745
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
6.2.2.1. Allgemein
Für Umsätze, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten getätigt werden, besteht bis zu einer Umsatzgrenze von 30.000 Euro im Kalenderjahr und pro Abgabepflichtigem weder Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht.