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Neu Dokument-ID: 864746

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

6.2.2.2. Was sind Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten?

Die alleinige Bezeichnung eines Gebäudes oder einer Gebäudeeinrichtung als Hütte (Alm-, Berg-, Schi- oder Schutzhütte) ist für die begünstigende Behandlung nicht ausreichend.

Nach der Verkehrsauffassung ist eine Hütte ein bautechnisch einfach ausgeführtes Gebäude.