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Dokument-ID: 864761
Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
6.4.5. Park-/Garagenautomaten
Park-/Garagenautomaten, bei denen das Inkasso direkt an der Schrankenanlage erfolgt und eine Ausfahrt nur nach Bezahlung möglich ist (zB Parkhaus, Fahrradgarage), sind wie Ticketautomaten (zB in Einkaufszentren), die gegen Bezahlung die Ausgabe des Ausfahrttickets zur Ausfahrt ermöglichen, zu behandeln.
Erfolgt das Inkasso durch einen Erfüllungsgehilfen des Parkhausbetreibers, liegt kein Automatenumsatz vor und besteht Registrierkassenpflicht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.