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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
6.4.6.3. Selbstbedienungsgeschäfte
Selbstbedienungsgeschäfte sind solche, bei denen die Warenentnahme und Bezahlung ausschließlich bzw. selbständig durch den Kunden erfolgt. Unter Selbstbedienungsumsätzen werden Umsätze verstanden, bei denen der Kunde die Ware selbst entnimmt und anschließend durch Geldeinwurf in eine Kassabox bezahlt.
Diese Umsätze sind (in analoger Anwendung) wie Automatenumsätze zu behandeln.
Aus Vereinfachungsgründen und zur weiteren Gewährleistung dieser Art von Geschäften ist nur eine vereinfachte Losungsermittlung durch Auszählung und Aufzeichnung des Inhaltes der Kassabox durchzuführen.
Beispiele:
- Selber Blumen pflücken/schneiden
- Selber pflücken von Obst (zB Erdbeeren) und Gemüse (zB Kürbisse)
- Selbstbedienung gegen Einwurf in eine Box
- Selbstbedienung bei der Sonntagszeitung
- Präparierte Langlaufloipen