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Neu Dokument-ID: 864771

Vorschrift

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Inhaltsverzeichnis

6.7.1.1. Vereinfachung bei der Nacherfassung

Werden im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit gleich hohe Einzelumsätze getätigt,

können diese zusammengerechnet und jeweils in einem Betrag in der Registrierkasse erfasst werden, sofern deren vollständige Erfassung gewährleistet wird, zB durch Durchnummerierung der ausgestellten Belege.

Dies gilt auch, wenn mehrere Umsätze zu gleichen Entgelten erfolgen (zB Berechtigungsausweise für Senioren, Studenten, Kinder oder Berechtigungsausweise für Einzelfahrten oder Mehrfachfahrten bzw. Gruppenfahrten).

Beispiele:

Karussell, Fahrumsätze auf Jahrmärkten, Messen und Fremdenführer.

Diese Erleichterung der Nacherfassung kann auch von Unternehmern, die mit ihren mobilen Tätigkeiten ein Produktsortiment von nicht mehr als 20 gleichpreisigen Waren/Gegenständen im Angebot haben, in Anspruch genommen werden. So können zB verschiedene alkoholfreie Getränke mit einem einheitlichen Einzelpreis als gleichpreisige Ware behandelt werden.

Beispiele:

Umsätze, die von Gaifahrern ausgeführt werden; Umsätze, die im Rahmen von Veranstaltungen wie Musik-Festival, Fußballstadion, Formel 1 Veranstaltung über einen "Bauchladen" verkauft werden