Neu
Dokument-ID: 1102429
7.5.3 Nutzung von Dienstfahrzeugen (Fuhrparkmanagement)
Betriebsvereinbarung über die Nutzung von Dienstfahrzeugen (Fuhrparkmanagement)
1. Regelungsgegenstand
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Nutzung von Dienstfahrzeugen iSd § 97 Abs 1 Z 6 ArbVG. • [Fußnote: Dabei kann es sich um Fahrzeuge im Eigentum des Betriebsinhabers oder angemietete/geleaste Fahrzeuge handeln. Die Vereinbarungen für die Anmietung (mit etwaiger Differenzierung zwischen Dauer- und Tagesmiete) müssen separat getroffen werden.]