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Dokument-ID: 1279329
5.1.5.3 Kündigungsschutz nach § 105 ArbVG bei überlassenen Arbeitskräften
Besonders praxisrelevant wird die doppelte Belegschaftszugehörigkeit (5.1.5.1) bei der Frage, welcher Betriebsrat vor einer Kündigung zu verständigen ist.