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Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 231 Ergebnisse.
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Wie muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen informieren?
Mag. Erwin Fuchs erläutert, wie der OGH zu Informationen gem § 109 ArbVG entschieden hat, und wie der Arbeitgeber den Betriebsrat bei betrieblichen Änderungen nach § 109 ArbVG informieren muss.Erwin Fuchs | News | 29.04.2026 | Dokument-ID: 1267465 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.FORUM (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.FORUM (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 303. Tätigkeitsdauer des Betriebsrates
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088277 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 312. Sitzungen des Betriebsrates
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088290 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 311. Konstituierung des Betriebsrates
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088289 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 395. Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088459 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 394. Errichtung des SCE-Betriebsrats
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088458 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 396. Entsendung in den SCE-Betriebsrat
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088460 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 398. Engerer Ausschuss des SCE-Betriebsrats
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088462 -
Klagslegitimation des Betriebsrates
In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG kommt dem Betriebsrat eine Klagslegitimation zu: Er kann auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779158 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Hier finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Betriebsvereinbarungen – ausgewählte Einzelfälle
Dieser Beitrag behandelt zahlreiche auch für den Betriebsrat wichtige Themen, wie zB Personalfragebögen, Kontrollmaßnahmen, Leistungsentlohnung uvm.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773031 -
Entgelttransparenz: Was Dienstgeber nunmehr beachten müssen
Mit der Entgelttransparenzrichtlinie hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt zur Entgeltgleichbehandlung gesetzt. Mag. Nikolaus Sauerschnig, LL.M., erläutert die Neuerungen und wie sich Dienstgeber darauf vorbereiten sollten.Nikolaus Sauerschnig | News | 27.03.2026 | Dokument-ID: 1260996 -
Kündigungsschutz bei grenzüberschreitender Telearbeit
Die Digitalisierung ermöglicht es Unternehmen, über Ländergrenzen hinweg zu arbeiten. Grenzüberschreitende Telearbeit wirft dabei insbesondere Fragen zum allgemeinen Kündigungsschutz auf.Andreas Gerhartl | News | 13.10.2025 | Dokument-ID: 1234658 -
Doch wieder möglich: Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2025
Für 2025 ursprünglich abgeschafft, mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 soll sie jedoch wieder eingeführt werden: Die Mitarbeiterprämie!FORUM (aga) | News | 16.06.2025 | Dokument-ID: 1200502 -
All-in-Vertrag und Elternteilzeit: Was gilt für Gehalt und Überstunden?
Wie wirkt sich ein All-in-Vertrag auf die Elternteilzeit aus? Dieser Beitrag zeigt, wie Überstundenanteile behandelt werden und worauf bei der Berechnung und vertraglichen Gestaltung zu achten ist.Sylvia Unger - FORUM (red) | News | 15.04.2026 | Dokument-ID: 1264465 -
Ausgleichstaxe 2026
Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig. Anbei finden Sie die Werte für 2026.FORUM (aga) | News | 05.02.2026 | Dokument-ID: 1251475 -
Kann wegen falscher Zeiterfassung im Homeoffice zulässig entlassen werden?
Mag. Erwin Fuchs erläutert, wie der OGH zur falschen Zeiterfassung im Homeoffice entschieden hat und ob eine Entlassung in diesem Fall gerechtfertigt sein kann.Erwin Fuchs | News | 30.03.2026 | Dokument-ID: 1261442 -
Geringfügige Beschäftigung während Arbeitslosigkeit: Massive Änderungen ab 2026
Ab 2026 gelten strengere Regeln für geringfügige Beschäftigungen während Arbeitslosigkeit. Unternehmen und Arbeitslose sollten Fristen, Ausnahmen und die Geringfügigkeitsgrenze genau beachten, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden.FORUM (aga) | News | 27.11.2025 | Dokument-ID: 1237985 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 309. Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088287 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 304. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1088278
