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Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.FORUM (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Entlassung – Grundlagen
Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.FORUM (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Hier finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390