© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach kündigungsschutz lieferte 9 Ergebnisse.
-
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Hier finden Sie ein Muster für einen Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten aus, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163 -
Altersteilzeitvereinbarung
Altersteilzeit ist die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer:innen für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561883 -
Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte
Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.Redaktion WEKA - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629