Geringfügige Beschäftigung

  • Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.
    FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1237941
  • Meldevorschriften bei geringfügig Beschäftigten

    So wie jeden „echten“ Dienstnehmer hat der Dienstgeber auch jeden geringfügig Beschäftigten vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden.
    FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255608
  • Verrechnung des Unfallversicherungsbeitrages

    Liegt ein geringfügiges Dienstverhältnis vor, dann besteht für den Dienstnehmer nur eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsbeitrag ist ausschließlich vom Dienstgeber zu leisten.
    FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245455
  • Pauschalierte Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten

    Die pauschalierte Dienstgeberabgabe ist zu leisten, wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
    FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260580
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

    Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten aus, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc.
    FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163
  • Fallweise Beschäftigte

    Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.
    Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259
  • Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung kürzer als ein Monat

    An dieser Stelle findet sich ein Muster eines „echten“ Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für höchtstens ein Kalendermonat abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.
    Redaktion FORUM | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561827
  • Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit

    Hier finden Sie ein Muster für einen Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.
    Redaktion FORUM - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731
  • Fallweise Beschäftigung – Vereinbarung

    Hier finden Sie ein Muster für eine Vereinbarung über eine fallweise Beschäftigung. Diese liegt vor, wenn eine Person in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber tätig wird und die Beschäftigung kürzer als eine Woche vorgesehen ist.
    FORUM Media (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678317