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Meldepflichten

Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.

  • Meldungen an die Sozialversicherung

    Ein Dienstgeber muss alle bei ihm beschäftigten Dienstnehmer (Voll- und Teilversicherte) und Lehrlinge sozialversicherungsrechtlich anmelden.
    FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012621
  • Änderungsmeldung

    Da entgeltbezogene Änderungen in die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung einfließen, sind künftig keine Änderungsmeldungen zu Beitragsgruppenumstufung aufgrund des Alters, BV-Beitragszahlungen und Änderungen des Entgelts mehr notwendig.
    FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1012622