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Wasserstoff: Grundlegende Überlegungen für Risikobeurteilungen und Maßnahmen
Wasserstoff ist im Vergleich zu Luft unter Normalbedingungen deutlich leichter und besitzt eine Steiggeschwindigkeit ungehindert von ca 4 Meter/Sekunde. Da das Gasmolekül äußerst klein ist, können Mikrorisse in Apparaturen zum Problem werden.Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1200481 -
Brand- und Explosionsschutz
Die Flüssiggas-Verordnung, und in weiterer Folge die Bauarbeiterschutzverordnung legen konkret fest wo Explosionsschutzzonen sind. Dies stellt eine Konkretisierung der Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) dar.Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058372 -
Flüssiggasanlagen
Beim Freiwerden von Flüssiggas kann es aufgrund der lokalen Gegebenheiten zu einer Anreicherung in beengten Bereichen oder unter Erdgleiche kommen. Zur Verwendung von Flüssiggas werden geeignete Anlagen benötigt.Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058366 -
Bestimmungen der Flüssiggasverordnung und der Bauarbeiterschutzverordnung
Bei der Verwendung von Flüssiggas auf Baustellen ist die Flüssiggasverordnung (FGV) nicht gültig. Einige Bestimmungen der FGV sind aufgrund der Bauarbeiterschutzverordnung (Bau-V) aber anzuwenden.Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1058364 -
Literatur
In diesem Fachbeitrag finden Sie ein chronologisch geordnetes Literaturverzeichnis mit weiterführenden Publikationen zum Thema dieses Abschnitts.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899999 -
Umgang mit gefährlichen Stoffen
Der nachfolgende Fachbeitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen iZm der Verwendung und Lagerung gefährlicher Stoffe.Marcus Herzog - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 899981 -
Dokumentation – Verzeichnis der Arbeitsstoffe
Die Verpflichtung zur Erfassung der gefährlichen Arbeitsstoffe, vor allem jedoch deren Dokumentation, ist unabhängig vom Ausbildungsstand der betroffenen Arbeitnehmer durchzuführen.Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider - Katrin Arthaber - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285884