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Neu Dokument-ID: 1163722

Michael Kres - Markus Tischitz | Muster | Behördenschriftsatz

2.1 Abweisung der Bauplatzbewilligung (allgemein)

…, am …

… [Stadt-, Markt-Gemeindeamt, pol Bezirk]

 

Tel:

RSb

Fax:

 

Zl:

 

Gegenstand:

Bauplatzbewilligung für die
Grundstücke
KG

Bezug:

Ihr Ansuchen vom

An
…

Bescheid

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ergeht aufgrund Ihres obgenannten Ansuchens folgender

Spruch

Ihr Ansuchen vom … um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Schaffung von Bauplätzen bzw für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken betreffend die Grundstücke

KG

wird gem § 5 O.ö. BauO 1994 LGBl 66/1994 idF 55/2021 • [Fußnote: Nichtzutreffendes streichen!]  und gem § 9 in Verbindung mit § 5 der Oö. BauO 1994 LGBl 66/1994 idF 55/2021 • [Fußnote: Nichtzutreffendes streichen!]  abgewiesen.

Begründung

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Falls Sie innerhalb der Beschwerdefrist einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe stellen, beginnt die Beschwerdefrist erst mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Beschluss über die Bestellung der Rechtsanwältin bzw des Rechtsanwalts zur Vertreterin bzw zum Vertreter und der anzufechtende Bescheid dieser bzw diesem zugestellt sind. Wird der rechtzeitig gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen, beginnt die Beschwerdefrist erst mit der Zustellung des abweisenden Beschlusses an Sie zu laufen.

Die Beschwerde ist schriftlich • [Fußnote: Schriftlich bedeutet handschriftlich oder in jeder technisch möglichen Form nach Maßgabe der Bekanntmachungen der (bescheiderlassende Gemeinde) unter www.gemeinde.gv.at.]  beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten:

  1. De Bezeichnung des angefochtenen Bescheides,
  2. Die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde),
  3. Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
  4. Das Begehren und
  5. Die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.

Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen.

Hinweis: zur Gebührenpflicht • [Fußnote: Es gelten die Gebührenbefreiungen in § 14 TP 6 Abs 5 Gebührengesetz. Beachten Sie im Bauverfahren: gem § 14 TP 6 Abs 5 Z 20 Gebührengesetz sind die Eingaben der Nachbarparteien von der Gebühr befreit. ] 

Für die Beschwerde ist eine Eingabegebühr in Höhe von EUR 30,– zu entrichten. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist.

Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der „Finanzamtszahlung“ ist als Empfänger das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart „EEE – Beschwerdegebühr“, das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben.

Der Eingabe ist – als Nachweis der Entrichtung der Gebühr – der Zahlungsbeleg oder ein Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung anzuschließen. Für jede gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer (Antragsteller) ein gesonderter Beleg vorzulegen.

…
Der Bürgermeister

Beilagen: Lagepläne