© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 505350
Tiroler Wohnbauförderungsverordnung (TWFV)
§ 13. Kanzleiarbeiten
Die Kanzleiarbeiten des Wohnbauförderungsbeirates und des Kuratoriums sind vom Amt der Tiroler Landesregierung zu besorgen. Es hat auch einen Schriftführer und die notwendigen Sachbehelfe bereitzustellen.