Tiroler Wohnbauförderungsverordnung (TWFV)
-
1. Abschnitt § 1. - § 3.
Beträge zur ordnungsgemäßen Erhaltung geförderter Gebäude -
3. Abschnitt § 9. - § 13.
Geschäftsordnung des Wohnbauförderungsbeirates und des Kuratoriums -
4. Abschnitt § 14.
Schlußbestimmung