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Dokument-ID: 718192
4.7 Bauausführung und Fertigstellung
Ausführungsfristen (§ 24 NÖ BO 2014)
Die Baubewilligung muss innerhalb der in § 24 NÖ BO 2014 angeführten Ausführungsfristen konsumiert werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung des bewilligten Bauvorhabens erlischt gem § 24 Abs 1 Z 1 NÖ BO 2014 das Recht aus einer Baubewilligung.